Der Vorsitzende der polnischen Bischofskonferenz nach der Annahme des Matić-Berichts: Ideologie siegt über Vernunft
fot. PublicDomainPictures z Pixabay
„Ich bin zutiefst betrübt über die Resolution des Europaparlaments, in der die Möglichkeit der Tötung ungeborener Kinder gefordert wird“, schrieb Erzbischof Stanisław Gądecki, der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz, auf Twitter. Er reagiert damit auf die Entscheidung des Europäischen Parlaments, den „Matić-Bericht“ anzunehmen.
Der Erzbischof von Posen betonte, dass „die Kultur des Lebens, die die Gründerväter der EU im Sinn hatten, sich in eine Kultur des Todes und der Ausgrenzung verwandelt und die Ideologie die Oberhand über die Vernunft gewinnt“.
Der Matić-Bericht legt den universellen Zugang zur Abtreibung fest. Die Resolution fordert alle EU-Mitgliedsstaaten auf, „universellen Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung zu gewährleisten“. Sie ermutigt auch sicherzustellen, dass „Abtreibung auf Verlangen in den frühen Stadien der Schwangerschaft legal ist”, sowie später, “wenn die Gesundheit der schwangeren Frau gefährdet ist“.
Erzbischof Stanislaw Gądecki richtete am 22. Juni einen Brief an die Europaabgeordneten, in der er sie aufforderte, die Resolution abzulehnen. Damals schrieb der Vorsitzende des polnischen Episkopats: Abtreibung ist immer eine Verletzung des grundlegenden Menschenrechts auf Leben, eine Verletzung, die noch abscheulicher ist, weil sie das Leben des schwächsten und völlig wehrlosen Menschen betrifft. Sie ist daher eine Manifestation der ungerechtesten Diskriminierung.
Erzbischof Gądecki deutet an, dass der Matić-Bericht nicht nur das Recht auf Leben, sondern auch das Recht auf Gewissensfreiheit negiert. „Es sollte unterstrichen werden, dass die Europäische Union in der Charta der Grundrechte ausdrücklich das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen erwähnt, was ein besonderes Merkmal dieser Organisation ist. Das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen, auch für medizinisches Personal, ist in den Verfassungen vieler Mitgliedsstaaten ausdrücklich garantiert. Die Verabschiedung der Resolution könnte daher auch als ein Angriff auf die Verfassungen vieler Mitgliedsstaaten gesehen werden“, so schrieb der Vorsitzende des Episkopats in seiner Erklärung.
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